Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im öffentlichen Linienverkehr fahren möchte, bedarf einer zusätzlichen Erlaubnis der Fahrerlaubnisbehörde.
Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung sind nicht erforderlich für Krankenkraftwagen:
- der Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Polizei,
- des Katastrophenschutzes,
- der Feuerwehr und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste.
Die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird erteilt, wenn der/die Antragsteller/in
- eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt und eine Fahrpraxis
von zwei Jahren, bei Krankenkraftwagen von einem Jahr, nachweist,
- das 21. Lebensjahr, bei Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Krankenkraftwagen das
19. Lebensjahr, vollendet hat und der besonderen Verantwortung bei Beförderung
von Fahrgästen gerecht wird und
- seine/ihre geistige und körperliche Eignung nachweist,
- das Sehvermögen ausreichend ist,
- für Krankenkraftwagen die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs nachweist,
- für Taxen die Ortskenntnisprüfung abgelegt hat,
- sofern der Ort des Betriebssitzes mehr als 50.000 Einwohner hat, auch für Mietwagen die Ortkenntnisprüfung abgelegt hat.
Die Fahrerlaubnis wird erstmalig für 5 Jahre erteilt und auf Antrag mit Vorlage
- einer Bescheinigung über die geistige und körperliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen,
- einem augenärztlichen Gutachten
wieder für 5 Jahre verlängert.
1. Ersterteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- förmlicher Antrag (bei der Fahrerlaubnisbehörde erhältlich) mit Angabe der persönlichen Daten,
- gültiger Personalausweis oder Reisepass,
- augenärztliches Gutachten,
- Gutachten eines Arztes mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der
Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" bzw. ein Gutachten einer
Begutachtungsstelle für Fahreignung über die körperliche und geistige Eignung,
- ärztliche Bescheinigung über die geistige und körperliche Eignung (Hausarzt),
- Führungszeugnis mit Belegart "O" (Antragstellung bei Stadt/Gemeinde),
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (nur bei Krankenkraftwagen).
2. Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- förmlicher Antrag (bei der Fahrerlaubnisbehörde erhältlich) mit Angabe der persönlichen Daten,
- gültiger Personalausweis oder Reisepass,
- augenärztliches Gutachten (keine Sehtestbescheinigung),
- ärztliche Bescheinigung über die geistige und körperliche Eignung (Hausarzt),
- Führungszeugnis der Belegart "O" (Antragstellung bei Stadt /Gemeinde).
Bei Antragstellerinnen/Antragstellern, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, ist zusätzlich das Gutachten eines Arztes mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" bzw. ein Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung über die körperliche und geistige Eignung einzureichen.
Ihre Ansprechpartner/innen in Marburg:
Frau Linda Schurat Tel.: 06421/405 1609; E-Mail:
Frau Christina Schneider Tel.: 06421/405 1657; E-Mail:
Herr Harald Rauch Tel.: 06421/405 1656; E-Mail:
Frau Regina Bitter Tel.: 06421/405 1651; E-Mail: