Die Fahrerlaubnisbehörde ist verpflichtet bestimmte Fahrerlaubnisinhaber auf die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen hin zu überprüfen. Dies erfolgt z.B. nach festgestelltem Drogenkonsum oder wiederholtem Führen von Kraftfahrzeugen unter Alkoholeinfluss. Die Eignungsüberprüfung erfolgt in der Regel über eine medizinisch-psychologische Untersuchung. Aber auch bei verschiedenen Behinderungen oder bestimmten Erkrankungen (z.B. Sehschwäche, Diabetes, Epilepsie, Demenz u.v.m.) muss die Fahrerlaubnisbehörde die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen überprüfen, was in diesen Fällen in der Regel über eine Untersuchung beim Gesundheitsamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf geschieht.
Ihre Ansprechpartner/in in Marburg:
Herr Andreas Schneider, Tel.: 06421/405 1606, E-Mail:
Frau Kathrin Müller, Tel.: 06421/405 1619, E-Mail: