Zum Schutz vor Gefahren, die von wiederholt gegen die Verkehrsvorschriften verstoßenden Fahrzeugführern und –haltern ausgehen, hat die Fahrerlaubnisbehörde entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Verkehrszuwiderhandlungen, die mit einem Bußgeld geahndet werden, werden beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in das Verkehrszentralregister eingetragen. Von dort erhält die Fahrerlaubnisbehörde automatisch die Mitteilung über den Punktestand.
Folgende Maßnahmen sind dann einzuleiten:
Bei 8 – 13 Punkte:
Schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar. Bei einem Punktestand bis 8 Punkten kann ein Rabatt von 4 Punkten erreicht werden, bei 9 – 13 Punkten noch ein Rabatt von 2 Punkten.
Bei 14 – 17 Punkte:
Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar mit dem Hinweis auf die zusätzliche Möglichkeit der freiwilligenTeilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Abbau von 2 Punkten möglich.
Bei 18 oder mehr Punkten:
Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate.
Was ist ein Aufbauseminar?
In einem Aufbauseminar soll durch Mitwirkung an Gruppengesprächen und einer Fahrprobe erreicht werden, Mängel in der Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrs-sicheren Verhalten zu erkennen und abzubauen. Dieser Kurs wird von anerkannten Fahrlehrern durchgeführt. Das Seminar gliedert sich in 4 Gruppenstunden von je 135 Minuten Dauer und eine Fahrprobe von 30 Minuten Dauer. Der Besuch eines Seminars ist nur alle 5 Jahre möglich.
Ihre Ansprechpartner/in in Marburg:
Herr Andreas Schneider, Tel.: 06421/405 1606, E-Mail:
Frau Kathrin Müller, Tel.: 06421/405 1619, E-Mail: