
Büro für Integration
Organisationen v. Zuwanderern
Ausländerbeiräte
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Die Bildung von Ausländerbeiräten ist in der Hessischen Gemeindeordnung (§§ 84 bis 88 HGO) geregelt. In Städten und Gemeinden mit weniger als 1.000 gemeldeten ausländischen Einwohnern können Ausländerbeiräte eingerichtet werden, wenn mehr als 1.000 ausländischen Einwohner gemeldet sind, muss ein Ausländerbeirat eingerichtet werden. Der Ausländerbeirat vertritt die Interessen der ausländischen Einwohner der Gemeinde. Er berät die Organe der Gemeinde in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen.
Die Mitglieder des Ausländerbeirats werden von den ausländischen Einwohnern in allgemeiner, freier, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl für fünf Jahre gewählt. Die letzte Wahl der Ausländerbeiräte fand im November 2010 statt. |
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Dabei wurden im Landkreis Marburg-Biedenkopf Ausländerbeiräte für die Städte Kirchhain und Marburg gewählt. Für die Gemeinde Dautphetal und die Stadt Stadtallendorf fanden sich keine KandidatInnen, so dass anders als in 2005 kein Ausländerbeirat gewählt werden konnte.
Ausländerbeirat Kirchhain
Ausländerbeirat Marburg
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