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Was gehört zum Sonderabfall ?

Warum getrennt einsammeln?

Sonderabfälle stellen auf Grund ihrer chemischen Zusammensetzung und ihrer Inhaltsstoffe eine besondere Gefahr für Mensch und Umwelt dar. Sie dürfen daher nicht mit anderen Abfällen zusammen entsorgt werden, sondern müssen getrennt erfasst und in speziellen Anlagen verwertet oder beseitigt werden.

In allen Haushaltungen, aber auch im Kleingewerbe fallen häufig Sonderabfälle in mehr oder weniger großen Mengen an. Zur separaten Erfassung dieser gesundheitsgefährdenden und umweltbelastenden Abfälle organisiert der BefA - Betrieb für Abfallwirtschaft alljährlich eine mobile Sonderabfall-Kleinmengensammlung (siehe Sammeltermine und Standorte).

Mit Hilfe der nachfolgenden Zusammenstellung können Sie zunächst überprüfen, ob Ihre Abfälle auch tatsächlich in die Kategorie "Sonderabfall" einzuordnen sind, und diese auch am Sammelfahrzeug angenommen werden. Im Zweifelsfall und mit weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den BefA - Betrieb für Abfallwirtschaft, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg; Tel.: 06421/405-1522.
  

Flüssige Farben und Lacke, Lösungsmittel und Altbatterien gehören in jedem Fall zur Sonderabfall-Kleinmengensammlung
Flüssige Farben und Lacke, Lösungsmittel und Altbatterien gehören in jedem Fall zur Sonderabfall-Kleinmengensammlung

Folgende Abfälle gehören in die Schadstoffsammlung und werden am Sonderabfall-Sammelfahrzeug angenommen:

  •  > Nicht ausgehärtete Farben und Lacke (auch solche mit dem "Blauen Umweltengel"); nicht ausgehärtete Dispersions- und Wandfarben
  • > Holzschutz- und Imprägnierungsmittel, unabhängig, ob ausgehärtet oder nicht- auf Grund ihrer Inhaltsstoffe gehören sie immer zum Sonderabfall
  • Lösungsmittel und lösungsmittelhaltige Substanzen aller Art (z. B.: Verdünner, Fleckenentferner, Frostschutzmittel, Kühl- und Schmiermittelreste, Bremsflüssigkeit, Bohr-, Schneid- und Schleifölreste etc.)
  • > Kleber, Leime und Spachtelmasse  (z. B.: Fliesenkleber, Holzleim, Kitt, Autospachtel)
  • > Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
  • > Flüssige und feste Chemikalien (z. B.: Fotochemikalien), Säuren, Laugen, Beizmittel (z. B.: Batteriesäure, Rostumwandler, WC-Reiniger, Abflussfrei)
  • > Drogerie- und Kosmetikartikel
  • > Haushaltsfette und -öle (z. B.: Fritierfett)
  • > Produkte, die Quecksilber enthalten (z. B.: Quecksilberthermometer - auch zerbrochene, quecksilberhaltige Schaltelemente)
  • > Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen etc. (in kleineren Stückzahlen)
  • > Batterien (Trockenbatterien, Akkus, Knopfzellen etc.). Die Knopfzellen sollten bitte getrennt von den anderen Batterien gesammelt und am Schadstoffmobil abgegeben werden.
    Hinweis: Da alle Verkaufsstellen seit dem 01.10. 1998 mit Inkrafttreten der Batterieverordnung zur unentgeltlichen Rücknahme verpflichtet sind, sollten Sie primär die dort aufgestellten Sammelbehälter nutzen!
  • > Autobatterien (Altbestände)
    Auch bei Autobatterien verweisen wir auf die Batterieverordnung und die damit verbundene Rückgabemöglichkeit bei den Verkaufsstellen. Die Fachhändler sind verpflichtet, beim Kauf ein Pfand von 7,50 € zu erheben und bei Rückgabe der Batterie gegen Vorlage des Kassenbons zu erstatten.
  • > Ölverschmutzte Betriebsmittel (z. B.: Ölfilter, leere Ölbehälter, ölgetränkte Lappen etc.)
  • > Altöl (Motor- oder Getriebeöl) Wird nur in Ausnahmefällen angenommen. Wenden Sie sich daher bitte vor einer beabsichtigten Entsorgung an den BefA.

    Hinweis: Nach der Altölverordnung müssen Verkaufsstellen, die Motor- und Getriebeöle abgeben, diese nach Gebrauch auch wieder zurücknehmen. Voraussetzung für die Rückgabe beim Händler ist jedoch die Vorlage des Kassenzettels. (Weitere Auskünfte zu Entsorgungsmöglichkeiten von Altöl erteilt der BefA)
  • > Spraydosen mit Restinhalt und Spraydosen (auch entleerte), die nicht mit dem "Grünen Punkt" gekennzeichnet sind. Leere Spraydosen mit dem "Grünen Punkt" können über den "Gelben Sack" entsorgt werden.
  • > PCB-Kondensatoren (Undichte Kondensatoren werden nur in auslaufsicherer Verpackung [Plastikbeutel] angenommen!)
    Bei Kondensatoren von mehr als 1 kg Einzelgewicht bitte beim BefA nachfragen!
     

Eine Übersicht über Sonderabfälle, die in der Regel von einer Annahme am Sammelfahrzeug ausgeschlossen sind, gibt nachfolgende Tabelle (mit Angabe des jeweils möglichen Entsorgungsweges):

Sonderabfall Entsorgen über:
Altöl (Motorenöl) Verkaufsstellen - wobei ein Kaufnachweis über die entsprechende Menge Frischöl vorzulegen ist (daher Kassenbon aufheben!)
Vollständig ausgehärtete Farben und Lacke (mit Ausnahme von Holzschutzmitteln) Restmülltonne
Völlig restentleerte Farbdosen und Lackbehälter (pinselrein) Metallcontainer oder "Gelber Sack"
Völlig restentleerte Dispersions- und Wandfarbeneimer Restmülltonne oder "Gelber Sack"
Leere, mit dem "Grünen Punkt" gekennzeichnete Spraydosen "Gelber Sack"
Altmedikamente Apotheken
Munition, chemische Kampfstoffe Polizei benachrichtigen
Infektiöse Abfälle Bitte beim BefA nachfragen
Feuerlöscher, Gasflaschen Kundendienste
Asbest und asbesthaltige Produkte, Mineralwolle

Müllumladestation Mbg - Wehrda; Bitte beim BefA nachfragen

Kunststoffe (Styropor, Folien etc.) "Gelber Sack"
 

Anmerkungen und weitere Hinweise:

Blickfangpunkt  Dispersions- und Wandfarben, die vollständig ausgehärtet oder mit Bindemittel (z. B. Zement, Gips oder Sägemehl) vollständig verfestigt sind, müssen nicht zur Schadstoffsammlung gebracht, sondern können über die Restmülltonne entsorgt werden.

Blickfangpunkt  Nicht mehr verwertbare Labor-Chemikalien aus Schulen können dem BefA - Betrieb für Abfallwirtschaft gemeldet werden, der darauf hin einmal jährlich eine Abholung durch einen beauftragten Entsorger organisiert (näheres unter AKTUELLES / Sonderaktionen).

Blickfangpunkt  Auch für Leuchtstoffröhren aus öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen wird vom BefA nach Bedarf in unregelmäßigen Abständen (meist im 2-Jahres Turnus) eine separate Sammlung angeboten (weitere Hinweise finden Sie ebenfalls unter AKTUELLES / Sonderaktionen).