Link auf das Hauptmenü Link auf die Untermenüpunkte Link auf Inhaltsbereich

Annahmebedingungen

Wer kann teilnehmen?

An der Sonderabfall-Kleinmengensammlung können ausschließlich private Haushaltungen und kleinere Gewerbebetriebe teilnehmen.

Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe können nur dann die mobile Schadstoffsammlung in Anspruch nehmen, wenn bei ihnen pro Jahr insgesamt nicht mehr als 500 kg Sonderabfälle anfallen.

Industrie- und Gewerbebetriebe mit mehr als 500 kg Sonderabfall pro Jahr müssen diese Abfälle in eigener Verantwortung entsorgen. Im Fall einer Beseitigung besteht grundsätzlich eine Überlassungspflicht an die HIM GmbH.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen der BefA gerne zur Verfügung;
Tel.: 06421/405-1522

Was kostet das?

Die Abgabe von Sonderabfällen im Rahmen der mobilen Schadstoffsammlung verursacht keine zusätzlichen Kosten. Die verhältnismäßig hohen Kosten für die Verwertung bzw. Beseitigung derartiger Abfälle sind bereits über die monatlich zu entrichtenden Gebühren für die Abfallentsorgung (Müllgebühren) abgedeckt

Das Schadstoffmobil am Sammelstandort. Die Sonderabfälle müssen persönlich am Sammelfahrzeug abgegeben werden.
Das Schadstoffmobil am Sammelstandort. Die Sonderabfälle müssen persönlich am Sammelfahrzeug abgegeben werden.

Was ist bei der Anlieferung von Sonderabfällen zu beachten?

Blickfangpunkt  Die Sonderabfälle müssen persönlich am Sammelfahrzeug abgegeben werden. Beachten Sie daher Sammeltermine und -standorte.

Blickfangpunkt  Stellen Sie bitte keine Sonderabfälle unbeaufsichtigt ab! Sie gefährden ansonsten Ihre Mitmenschen, insbesondere Kinder und die Umwelt.

Blickfangpunkt  Die Annahmemenge beträgt max. 100 kg bzw. Liter pro Anlieferer und Sammeltag.

Blickfangpunkt  Das Gewicht der Einzelgebinde darf 20 kg nicht überschreiten, das Volumen nicht mehr als 20 Liter betragen. (Bei einer anstehenden Entsorgung von größeren Gebinden wenden Sie sich bitte an den BefA)

Blickfangpunkt  Die Sonderabfälle sind unvermischt und möglichst in Originalbehältnissen anzuliefern. Wenn die Originalbehälter nicht mehr vorhanden sind, sind Ersatzgefäße entsprechend dem Inhalt zu beschriften.

Blickfangpunkt  Die Gefäße und Gebinde müssen dicht verschlossen und intakt sein. Gegebenenfalls ist ein Übergefäß zu verwenden.

Blickfangpunkt  Eine Abgabe von Sonderabfall-Kleinmengen außerhalb der festgesetzten Termine und Öffnungszeiten ist nicht möglich.