
Anlieferbedingungen u. Entsorgungskosten
Müllumladestation Mgb.-Wehrda
Anlieferbedingungen
Müllumladestation Marburg-
Wehrda
Siemensstraße 5
Tel.: 06421/94899-28
Die Anlieferung und Annahme einiger Abfallfraktionen, (z. B. Asbestzement und Mineralwolle) ist an bestimmte, nachfolgend gesondert angeführte Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft.
Grundsätzlich ist bei jeder Anlieferung die Benutzungsordnung der Anlage zu beachten, die jedem Kunden bei Anmeldung im Betriebsgebäude zur Kenntnis gegeben wird.
- Umladeboxen und Betriebswerkstatt -
Allgemeine Anlieferungsmodalitäten
Hinweis zur Dimensionierung sperriger Abfälle:
Zur Sicherstellung einer reibungslosen Annahme und Entsorgung von sperrigen Gegenständen und Abfällen größeren Ausmaßes (z. B. Sperrmüll, Altholz, Öltanks aus Kunststoff etc.) sind grundsätzlich maximale Stückgutgrößen zu beachten:
Bei jeder Anlieferung meldet sich der Kunde zunächst beim Wiegemeister im Betriebsgebäude und gibt zur Ausstellung eines Lieferscheins Name, Adresse, Kennzeichen des Anlieferfahrzeugs sowie die Zusammensetzung (ggf. auch die Herkunft) seiner Abfälle an. Nach Prüfung und Einstufung der Abfälle wird das beladene Anlieferfahrzeug verwogen und vom Ver- und Entsorger zur entsprechenden Umladestelle eingewiesen.
Ausnahme: Bei Anlieferung von Abfällen im Kofferraum von PKW oder Kombi entfällt eine Verwiegung. Die Entsorgungsgebühren werden jeweils pauschal erhoben (Kofferraumregelung; s. Gebühren/Preise/Entgelte).
Zur elektronischen Erfassung und Berechnung der angelieferten Abfallmenge ist nach dem Entladevorgang eine Rückverwiegung des Anlieferfahrzeuges notwendig.
Nach der zweiten Verwiegung wird abschließend ein Lieferschein mit den angegebenen Daten, der angelieferten Abfallmenge und der zu entrichtenden Gebühr ausgestellt. Die Gebühr kann sowohl in bar als auch mittels EC-Card entrichtet werden. Gewerbliche Anlieferungen können bei Vorliegen einer Bankeinzugsermächtigung auch gegen Rechnung erfolgen.
Hinweise zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
Mit in Kraft treten der Verordnung zur Umsetzung des Europäischen Abfallverzeichnisses (AVV) zum 01. Januar 2002 und der Verordnung zur Vereinfachung abfallrechtlicher Überwachung zum 01.02.2007 werden alle asbesthaltigen Abfälle als gefährlicher Abfall eingestuft. Die Beseitigung gefährlicher Abfälle erfolgt in Hessen über die HIM GmbH.
Ausgenommen von der Andienungspflicht an die HIM GmbH sind Asbestzementabfälle aus privaten Haushaltungen und Kleinmengen aus dem Gewerbebereich (< 2 t/a, sofern keine weiteren besonders überwachungsbedürftigen Abfälle anfallen). Diese Abfälle können weiterhin ohne Nachweisverfahren auf der Müllumladestation in Marburg-Wehrda (MUS) angeliefert werden. Hierbei gilt die Gebührenordnung des Landkreises Marburg-Biedenkopf.
Fallen im Gewerbebereich jährlich mehr als 2 t Asbestzementabfälle an, so sind die Abfälle über die HIM GmbH zu entsorgen. In diesem Fall hat der Abfallerzeuger folgende zwei Möglichkeiten:
Auf Wunsch kann sich der Abfallerzeuger von der HIM GmbH jedoch auch die Müllumladestation in Marburg-Wehrda als Anlieferstation zuweisen lassen. Die MUS verfügt über ein entsprechendes Zwischenlager und ist als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert. Eine Zuweisung und Entsorgung über diese Anlage kann dann sinnvoll sein, wenn auf Grund der Abfallmenge ein Direkttransport zur Deponie unwirtschaftlich ist.
Grundlage für Anlieferungen auf der Müllumladestation ist die Gebührenordnung des Landkreises Marburg-Biedenkopf in der jeweils gültigen Fassung. Die dort festgelegten Entsorgungskosten beinhalten die Zwischenlagerung der Abfälle, den Transport zur Deponie sowie die Deponiekosten (s. Gebühren / Preise / Entgelte).
Anlieferbedingungen für Asbestzement
Bei nicht ordnungsgemäßer Verpackung kann die Annahme verweigert werden!
Für asbesthaltige Dichtungen, Filter, Asbestpappen und -papiere, Spritzasbest und Weichasbest gelten besondere gesetzliche Bestimmungen. Zur Entsorgung derartiger Abfälle und für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich unter der Telefonnummer 06421/94899-12 gerne beratend zur Seite.
Verpackung und Anlieferung:
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kleinere Bruchstücke |
in Big-Bags |
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grobe oder plattenförmige Abfälle |
in Big-Bags oder in Asbest- Plattensäcken |
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Elektro-Speicherheizgeräte |
Öffnungsschlitze zukleben |
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asbesthaltige Trockenöfen |
unverpackt |
Hinweise zur Entsorgung von Mineralwolle
Auch Mineralwolle wurde mit in Kraft treten der Verordnung zur Umsetzung des Europäischen Abfallverzeichnisses (AVV) zum 01. Januar 2002 und der Verordnung zur Vereinfachung abfallrechtlicher Überwachung als gefährlicher Abfall eingestuft.
Die Beseitigung gefährlicher Abfälle erfolgt in Hessen über die HIM GmbH.
Bei der Entsorgung von Mineralwolle gelten - wie bei asbesthaltigen Abfällen - die gleichen Ausnahmeregelungen in Hinblick auf die Andienungspflicht an die HIM GmbH (s. oben). Sowohl private als auch gewerbliche Abfallerzeuger können unter Berücksichtigung der jährlich anfallenden Mengen an MIneralwolle zwischen den dort angegebenen Entsorgungsmöglichkeiten wählen.
Anlieferbedingungen für Mineralwolle
Verpackung und Anlieferung:
Bei nicht ordnungsgemäßer Verpackung kann die Annahme verweigert werden!
Weitere Fragen zur Entsorgung von Mineralwolle sowie anderen, als gefährlich eingestuften Abfällen beantwortet Ihnen der Betrieb für Abfallwirtschaft gern unter der Service-Nummer 06421/94899-12.