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Pressemitteilung 176/2026

28.05.2026

Schutz für Igel & Co.: Nachtfahrverbot für Mähroboter – Naturschutzbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf erlässt Allgemeinverfügung

Marburg-Biedenkopf – Zum Schutz von Igeln und weiterer Wildtiere dürfen Mähroboter im Landkreis Marburg-Biedenkopf ab dem 29. Mai 2026 nachts nicht mehr mähen. Das hat die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf mit einer neuen Allgemeinverfügung geregelt. Künftig dürfen Mähroboter damit im Zeitraum von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang nicht betrieben werden. Ziel ist es, insbesondere nachtaktive, wildlebende Tiere wie Igel besser vor Verletzungen durch die Maschinen zu bewahren. Die Verfügung ist unter www.marburg-biedenkopf.de/bekanntmachungen (Öffnet in einem neuen Tab) aufrufbar.

Der Einsatz von Mährobotern wird damit also nicht verboten, sondern lediglich zum Schutz der Tiere eingeschränkt. Tagsüber können sie weiterhin eingesetzt werden. Mähroboter werden in privaten Gärten zunehmend zur Unterstützung bei der Gartenpflege eingesetzt. Gleichzeitig kann von den Geräten jedoch auch eine Gefahr für wildlebende Tiere ausgehen: Besonders betroffen sind Kleinsäuger wie Igel, aber auch Amphibien und verschiedene Insektenarten. Diese Tiere können durch die scharfen Klingen selbstständig fahrender Mähroboter so stark verletzt werden, dass sie in den meisten Fällen an ihren Verletzungen sterben. Besonders für Igel stellen Mähroboter eine erhebliche Gefahr dar. Untersuchungen verschiedener wissenschaftlicher Einrichtungen zeigen, dass Mähroboter die Tiere nur selten als Hindernis erkennen. Und das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin sammelt beispielsweise seit September 2022 systematisch Daten zu Igelverletzungen durch Mähroboter. Seit Frühjahr 2023 verzeichnen die Forschenden demnach einen Anstieg der Fälle um 30 bis 50 Prozent.

Da Igel über keinen Fluchtreflex verfügen, sondern sich bei Gefahr zusammenrollen, sind sie den Messern zumeist schutzlos ausgeliefert. Die Folgen sind Verstümmelungen ihrer Beine, ihrer Schnauze und tiefe Schnittwunden – Verletzungen, die der Kleinsäuger in aller Regel nicht überlebt. Zieht sich ein schwerverletzter Igel mit letzter Kraft in sein Versteck zurück, kommt für ihn jegliche Hilfe zu spät oder bleibt gänzlich aus.

Mähroboter können innerhalb abgesteckter Flächen autonom mähen. Wer einen Mähroboter im Garten oder auf anderen Rasenflächen einsetzt, muss diesen nun so programmieren, dass er nachts sowie in der Dämmerung – 30 Minuten vor Sonnenuntergang und 30 Minuten nach Sonnenaufgang – nicht fährt.

Der heimische Igel gehört zu den besonders geschützten Arten

Der Westeuropäische Igel gehört zu den besonders geschützten Arten nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Da seine Bestände immer stärker zurückgehen, hat ihn die Weltnaturschutzorganisation „IUCN“ im Jahr 2024 in die Kategorie „potenziell gefährdet“ auf der Internationalen Roten Liste gefährdeter Arten aufgenommen. Auch auf der Roten Liste der Säugetiere Deutschlands wird er in der Kategorie „Vorwarnliste“ geführt. 

Zu den Ursachen des erheblichen Rückganges des Bestandes zählen die Gefahren des Straßenverkehrs, eine starke Zerschneidung der Landschaft durch Zäune und Mauern, ungesicherte Schächte, der starke Rückgang der Insektenzahlen und ein verringertes Angebot geeigneter natürlicher Lebensräume. Letzteres führt dazu, dass Igel in menschlich geprägte Lebensräume ausweichen, wo ihnen die häufig unterschätzte Gefahr der Gartenmaschinen droht. 2023 wurden in einer Studie 18 Mähroboter getestet. Keines der Geräte hat im Gras liegende Igel als Hindernis erkannt. Einige fuhren über die Tiere hinweg und fügten ihnen schwere Verletzungen zu.

Da Igel überwiegend in der Dämmerung und nachts aktiv sind, stellt insbesondere der nächtliche Betrieb von Mährobotern ein erhöhtes Risiko für sie dar. Die Allgemeinverfügung des Landkreises soll deshalb dazu beitragen, die Verletzungsgefahr für Igel und andere nachtaktive Wildtiere zu reduzieren. Ausgenommen von der Regelung sind nicht zugängliche Bereiche wie beispielsweise Gründächer.

Grundlage der Allgemeinverfügung sind die artenschutzrechtlichen Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes. Danach ist es verboten, wildlebende Tiere ohne vernünftigen Grund zu verletzen oder zu töten. Bei der Umsetzung des „Nachtfahrverbots“ für Mähroboter setzt die Untere Naturschutzbehörde auch auf die Sensibilisierung der Menschen: Sollten Verstöße bekannt werden, wird zunächst mit den Grundstückseigentümern Kontakt aufgenommen. Im äußersten Fall kann ein Verstoß jedoch ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren oder gar ein Strafverfahren zur Folge haben.

Mit der neuen Verfügung möchte der Landkreis einen Beitrag zum Schutz heimischer Wildtiere leisten und gleichzeitig für einen verantwortungsvollen Einsatz von Mährobotern sensibilisieren. Die Allgemeinverfügung gilt für alle Städte und Gemeinden des Landkreises Marburg-Biedenkopf mit Ausnahme der Stadt Marburg, die über eine eigene Naturschutzbehörde verfügt. Auch die Behörde der Stadt Marburg hat bereits eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.

Weitere Informationen online

Die Allgemeinverfügung ist auch auf der Internetseite des Landkreises Marburg-Biedenkopf unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ abrufbar.

Informationen zu den jeweiligen Zeiten von Sonnenauf- oder Sonnenuntergang können online über entsprechende Wetter- und Informationsportale eingesehen werden.

Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises ist per E-Mail an naturschutzmarburg-biedenkopfde erreichbar.

 

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